Die Geschäftsführerin, Frau Christine Runge, ist sowohl geprüfte Wertermittlerin für Immobilien (EIA) als
auch Mitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger (BVFS) e.V.
Nach § 194 BauGB wird der Wert eines Grundstücks durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zum Zeitpunkt der Bewertung auf dem Immobilienmarkt zu erzielen ist.
Die langjährige Tätigkeit als Immobilienmakler kommt dem Gutachter natürlich zugute, wenn es darum
geht, die Wertfaktoren einzuschätzen, welche aufgrund der Situation am heimischen Immobilienmarkt
einen besonderen Einfluß auf den Wert haben.
Ob Sie ein Gutachten brauchen oder nicht, sollte im persönlichen Gespräch geklärt werden. Nützlich ist es
vor allem, wenn Eigentümergemeinschaften Immobilien verkaufen wollen. Auf diese Weise werden alle
Eigentümer im Vorfeld über den zu erwartenden Erlös aus dem Verkauf informiert. Dies kann als Basis für
die Beauftragung eines Maklers für den Verkauf dienen.
Aber marktgerecht muß das Gutachten schon sein, sonst nutzt es wenig.
Mitgliedsnummer im BVFS:
1490/6915
Gutachtertätigkeit